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FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Volkshochschule Osnabrücker Land, unserem Kursangebot und unseren Serviceleistungen. 
Haben Sie eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Unsere Kolleg/-innen des Kundenservice unter 0541 501-7777 helfen Ihnen gerne weiter.
 

Fragen zu An- und Abmeldung

  • Wo und wie kann ich mich für einen Kurs anmelden?

    Grundsätzlich ist für jede Veranstaltung der vhs eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese kann online auf vhs-osland.de, durch die im Programmheft enthaltenen Anmeldekarten auf dem Postweg oder per E-Mail an info@vhs-osland.de erfolgen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

  • Wie bezahle ich die Kursgebühr?

    Die Kursgebühr wird in der Regel mit der Anmeldung oder nach Veranstaltungsbeginn per Bankeinzug erhoben. Dafür benötigen wir von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat.

    Bei der Online-Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, die Gebühr per Lastschrift, PayPal oder Rechnung zu begleichen.

  • Wie kann ich meine Kursanmeldung stornieren?

    Die Abmeldung von einem gebuchten Kurs muss schriftlich (Brief, E-Mail) erfolgen. 

    Es gelten folgende Regelungen:

    • Bei Abmeldung bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Ausnahmen gelten für Bildungsurlaubsveranstaltungen (28 Tage vor Veranstaltungsbeginn und für Angebote mit einer Anmeldefrist (14 Tage nach Ablauf der Frist)). Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
    • Bei späterer Abmeldung (Kündigung/Rücktritt) bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 100 % des Entgeltes, mindestens jedoch von € 10 erhoben. Dem/der Anmeldenden steht jedoch der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    • Meldet der/die Anmeldende sich oder die über ihn/sie angemeldete Dritte von der Veranstaltung ab oder bleibt/bleiben er/sie oder die über ihn/sie angemeldeten Dritten der Veranstaltung fern, ist der/die Anmeldende ebenfalls verpflichtet, das volle Entgelt und etwaige besondere Kosten zu zahlen. Dies gilt auch, wenn aus Krankheitsgründen oder aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilgenommen werden kann.
    • Nimmt die vhs im Zusammenhang mit einer Veranstaltung externe Leistungen in Anspruch (z. B. Übernachtungs-, Verpflegungs-, Bus- oder andere Transportmittelkosten), ist die Anmeldung auch hierfür verbindlich. Im Fall eines Rücktritts/einer Kündigung entfällt die Zahlungsverpflichtung für diese Fremdleistungen nur dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Abmeldung noch nicht fest gebucht sind oder eine kostenfreie Stornierung seitens der vhs möglich ist. Andernfalls sind die tatsächlich entstehenden Kosten, die anteilig auf den/die angemeldete/-n Teilnehmer/-in entfallen, zu zahlen.
    • Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
    • Der/Die Anmeldende kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nicht zumutbar ist. In diesem Fall hat der/die Anmeldende das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
    • Die Kündigung, der Rücktritt oder der Widerruf muss mindestens in Textform (Brief, E-Mail) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der vhs abzüglich zweier Werktage angenommen. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich. Ab- oder Ummeldungen bei Kursleitungen sind unwirksam. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt oder Kündigung des Vertrages.
    • Erstattungen erfolgen in der Regel unbar.
    • Eine Ummeldung von einer Veranstaltung in eine vergleichbare andere Veranstaltung kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der vhs erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.

    Wichtig:
    Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. 
     

  • Wie funktioniert das Kunden-Login?

    Unter dem Symbol "Login" in der oberen Reiterleiste (Head-Navigation) können Sie sich ein Kunden-Login erstellen. Hiermit haben Sie die Möglichkeit, ein persönliches Konto einzurichten, in dem Sie Ihre gebuchten Kurse einsehen und sich Wunschkurse merken können.

    Mögliche Probleme und Lösungen bei der Erstellung:

    • Die Passwortvorgaben müssen genau eingehalten werden.
    • Der Haken zur Verifizierung, dass Sie ein Mensch sind, muss gesetzt sein. Diese Check-Box befindet sich unterhalb des Registrierungsformulars.
    • Die Registrierung muss über den an die angegebene E-Mailadresse gesetzten Link bestätigt werden. Sollte die E-Mail nicht direkt in Ihrem Postfach landen, empfehlen wir, den Spam-Ordner zu überprüfen. Die Registrierung und der E-Mailversand können einige Minuten dauern.
  • Welche Ermäßigungen gibt es?

    Für Veranstaltungen mit einem Entgelt über € 25 gewähren wir auf schriftlichen Antrag und gegen Nachweis eine Ermäßigung. Der Nachweis ist mit der Anmeldung vorzulegen. 

    Es gelten folgende Ermäßigungen:

    • Schüler/-innen, Studierende, Auszubildende, Inhaber/-innen der Jugendleiterkarte JULEICA, Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld (laufende Leistungen nach dem SGB II oder Sozialhilfe), Schwerbehinderte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 % erhalten eine Entgeltermäßigung von 25 %, soweit bei einer Veranstaltung keine Sonderregelung vermerkt ist.
    • Inhaber/-innen der niedersächsischen Ehrenamtskarte erhalten eine Entgeltermäßigung in Höhe von 10 %. 


    Wichtig:
    Nicht ermäßigungsfähig sind Studienfahrten und Bildungsurlaubsveranstaltungen, die mit Übernachtungs-, Verpflegungs- oder anderen Transportmittelkosten verbunden sind, Gesundheitskurse, für die eine Entgelterstattung durch Dritte möglich ist, Veranstaltungen, die speziell für Schüler/-innen oder Auszubildende konzipiert sind, und Prüfungsgebühren.
     

  • Was mache ich, wenn mein Wunschkurs ausgebucht ist?

    Sind bei einer Veranstaltung schon alle Plätze vergeben, können Sie sich dennoch anmelden und werden auf die Warteliste gesetzt. Falls Plätze frei werden, bieten wir den Interessierten gemäß der Reihenfolge der Anmeldung den frei gewordenen Platz an. Bei besonders großer Nachfrage nach einer Veranstaltung bemühen wir uns, weitere Kurse einzurichten.

  • Mit welcher Mindestteilnehmendenzahl findet ein Kurs statt?

    Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmendenzahl notwendig (in der Regel sieben Personen). Wenn ein Kurs wegen zu geringer Anmeldezahl nicht durchgeführt werden kann, benachrichtigen wir Sie so rechtzeitig wie möglich. Sollten Sie die Kursgebühr bereits entrichtet haben, bekommen Sie diese selbstverständlich zurückerstattet. 

  • Wie erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?

    Wenn Sie an mindestens 80% der Unterrichtseinheiten teilgenommen haben, erhalten Sie auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Die Bescheinigung wird von uns auf formlosen Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beendigung und Abrechnung der Veranstaltung ausgestellt und ist entgeltfrei.

  • Finden Kurse auch während der Schulferien statt?

    Für die meisten Kurse sind die Schulferien zugleich auch Kursferien. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Kurs, ob dieser in den Ferien stattfindet bzw. fortgeführt wird.

Fragen zu Veranstaltungen

  • Was kostet die Teilnahme an einem Integrationskurs?

    Für die Integrationskurse gelten unterschiedliche Kostensätze. Eine Ermäßigung bzw. Kostenbefreiung entsprechend den Vorgaben der Integrationskursverordnung ist möglich. Selbstverständlich können auch Selbstzahler/-innen an Integrationskursen teilnehmen. Alle Fragen zu den Kosten werden während der Beratung geklärt.

    Mehr erfahren

  • Werden gesundheitliche Präventionskurse bei der vhs angeboten?

    Bei uns finden Sie zertifizierte Präventionskurse aus den Bereichen Stressbewältigung, Entspannung und Bewegung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB anerkannt sind.

    Die entsprechenden Kurse sind in unserem Programm als „Präventionskurs“ gekennzeichnet. Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse, welche Veranstaltungen gefördert werden.
     

  • Wie kann ich an den Online-Kursen der vhs teilnehmen?

    Einzelveranstaltungen sowie Sport- und Entspannungsangebote finden direkt im Konferenzsystem Big Blue Button statt. Dafür erhalten Sie spätestens einen Tag vor Kursbeginn einen Zugangslink per Mail. Für einige Online-Kurse sowie Blended Learning Kurse ist eine Registrierung in der vhs.cloud, der zentralen Online-Lern- und Kommunikationsplattform für Volkshochschulen, erforderlich.

    Nähere Informationen sowie Anleitungen zur Anmeldung und Kursteilnahme finden Sie unter den folgenden Link.

    Mehr erfahren: Online-Lernen

    Wichtig:
    Auch für das Online-Angebot ist eine Anmeldung erforderlich. 
     

  • Welche Kurse werden speziell für Auszubildende angeboten?

    Speziell an Auszubildende richten sich unsere Prüfungsvorbereitungskurse. In Tages- oder intensiven Kompaktkursen können diese die fachlichen Ausbildungsinhalte strukturiert wiederholen und so ihr theoretisches Wissen für ihre Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung auffrischen. Ebenso haben wir speziell für Azubis ausgerichtete Kurse wie Telefon- und Rechtschreibtraining oder Einführungen in kundenfreundliche Kommunikation im Programm.

    Mehr erfahren

  • Was verbirgt sich hinter dem Bildungsangebot „Osnabrück inklusiv“?

    Die Kurse des Bildungsangebots „Osnabrück inklusiv“ ermöglichen das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung. Es geht in den inklusiven Kursen vor allem darum, Barrieren abzubauen, voneinander zu lernen und andere Perspektiven und Stärken kennen zu lernen.

    Das Netzwerk „Osnabrück inklusiv“ ist ein Zusammenschluss von zehn Bildungsträgern aus der Region Osnabrück. Die vhs Osnabrücker Land zählt zu den Kooperationspartnern und fördert gemeinsam mit dem Netzwerk den Zugang zu öffentlichen Bildungsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigung.
     

Allgemeine Fragen

  • Welche Qualitätszertifizierungen besitzt die vhs Osnabrücker Land?

    AZAV-Zertifizierung 
    Die Zertifizierung durch die CERT IT bestätigt, dass wir zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durchführen dürfen. Die Zertifizierung umfasst unsere Weiterbildung zur „Zusätzlichen Betreuungskraft im Pflegebereich“ (Qualifizierung gemäß §§ 43b 53c SGB XI -Teilzeit) sowie den „Grundkurs Helfer/-innen in der Altenpflege“ (Teilzeit) und den Ausbildungslehrgang zum/zur Hauswirtschafter/-in gem. § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG), berufsbegleitend. Bei beiden Angeboten handelt es sich um von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Bildungsdienstleistungen.

    ZAZAVplus
    Mit dem Zertifikat ZAZAVplus, anerkannt durch die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) sowie durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, belegen wir, dass unser AZAV-geprüftes Qualitätsmanagementsystem den Anforderungen des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (§ 10 NEBG) entspricht.

    Gütesiegel des Landes Niedersachsen, 
    Qualifizierungsmaßnahmen frühkindliche Bildung

    Mit dem Gütesiegel für Qualifizierungsmaßnahmen in der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen weisen wir eine hohe und nachweisbare Qualität bei der Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte und Tagespflegepersonen nach.
     

  • Welchen Beitrag leistet die vhs Osnabrücker Land zum Klimaschutz?

    Mit unserem breiten Informations- und Kursangebot im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz möchten wir unsere Mitmenschen für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen auf der Erde sensibilisieren und zu einer aktiven Auseinandersetzung mit dem Thema Umweltschutz ermuntern. 

    Darüber hinaus beteiligen wir uns an Klimaschutzprojekten zum lokalen Naturschutz und internationalen CO₂-Ausgleich. Zu diesen zählte zum Beispiel eine Baumpflanzaktion in Bad Iburg, an der wir im November 2022 mitwirkten, um geschädigte Waldflächen mit klimaresistenten Mischbaumarten wieder aufzubauen. 
     

Ihre Ansprechpartnerinnen

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