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Bildungsurlaub

Hier erfahren Sie detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten, den Voraussetzungen und zur Anmeldung eines Bildungsurlaubs bei der vhs.

Nehmen Sie sich Zeit für sich

Bildungsurlaub heißt, sich bewusst Zeit für sich nehmen. In Niedersachsen und in fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmende einen gesetzlichen Anspruch auf den bezahlten Sonderurlaub zum Zweck der Weiterbildung.

Ob etwas Neues lernen, sich persönlich und beruflich weiterentwickeln oder eine bewusste Auszeit zum mentalen Ausgleich nehmen – Wählen Sie ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen das richtige Seminar für sich! Denn das Schöne am Bildungsurlaub ist: Es ist kein direkter Zusammenhang zum Beruf erforderlich.

Ihr Weg zum Bildungsurlaub

Von der Anmeldung bis zur Antragstellung – wir erklären Ihnen im Folgenden Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Bildungsurlaub bei der vhs in Anspruch nehmen können. 

  • 1. Anmelden

    Melden Sie sich für das gewünschte Seminar bei uns an. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit Datum sowie einem Aktenzeichen mit Anerkennungsnummer der Niedersächsischen Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.

  • 2. Arbeitgeber/-in einbeziehen

    Die Anmeldebestätigung legen Sie bis spätestens vier Wochen vor dem Seminar dem/der Arbeitgeber/-in vor und teilen ihm/ihr dazu schriftlich mit, dass Sie die Freistellung zum Bildungsurlaub (BU) beanspruchen möchten.

  • 3. Teilnahmebewilligung

    Wenn Ihr/Ihre Arbeitgeber/-in die Teilnahme an dem Bildungsurlaub nicht spätestens 14 Tage vor Beginn schriftlich ablehnt, gilt der Bildungsurlaub als bewilligt. Eine Ablehnung kann nur dann erfolgen, wenn zwingende betriebliche Belange dies erfordern.

  • 4. Teilnahmebestätigung

    Am Ende Ihres Bildungsurlaubsseminars bekommen Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie dann wieder bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/-in vorlegen.

Wissenswertes

  • Als Arbeitnehmer/-in in Niedersachen haben Sie Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr (nach NBildUG). Eine Zusammenfassung des Anspruchs von 2 Jahren ist möglich, auch im Rückgriff auf das abgelaufene Jahr.
  • Während des Bildungsurlaubs findet eine Lohn- und Gehaltsfortzahlung statt.
  • Nicht-Berufstätige und Personen, die noch nicht sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, können zu den gleichen Gebühren am Bildungsurlaub teilnehmen.
  • Bildungsurlaube können auch in Online- oder Hybridform wahrgenommen werden.
  • Die Bildungsurlaube der vhs sind durch die Zertifizierung ZAZAVplus auch in Nordrhein-Westfalen und Bremen anerkannt.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie auf der Website des Niedersäsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung e.V..

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