Bildungsurlaub

Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungsurlaub!
Nehmen Sie an Bildungsurlaubskursen teil! Hier wird Sie niemand prüfen oder benoten; denn Lernen im Bildungsurlaub soll Spaß machen. Hier können Sie mit anderen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen Erfahrungen austauschen und in Veranstaltungsformen weiterlernen, die Erwachsenen angemessen sind. Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen (AGBs).

Welchem Zweck dient der Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub dienst der Weiterbildung im Sinne des § 1 des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (§ 1 NBildUG). Jede/r Teilnehmer/in entscheidet selbst, in welcher Hinsicht er/sie seine/ihre Kenntnisse erweitern will.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer/-innen, die ihren Arbeitsplatz in Niedersachsen haben: Arbeiter/-innen, Angestellte, Auszubildende. Während des Bildungsurlaubs wird Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin weitergezahlt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs ist jedoch, dass das Beschäftigungsverhältnis seit sechs Monaten besteht.

Wie viel Bildungsurlaub hat jede/r Arbeitnehmer/-in?
Fünf Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb des laufenden Jahres stehen in der Regel jedem Arbeitnehmer/jeder Arbeitnehmerin zu. Nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Jahres kann im laufenden Jahr geltend gemacht werden. Sofern der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zustimmt, können im laufenden Kalenderjahr auch die nicht ausgeschöpften Bildungsurlaubsansprüche der beiden Kalenderjahre unmittelbar vor dem vorangegangenen Kalenderjahr geltend gemacht werden; dies gilt jedoch nur, wenn sie gemeinsam mit den Bildungsurlaubsansprüchen des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres für eine zusammenhängende Bildungsveranstaltung geltend gemacht werden.

Anmeldebestätigung
Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Bildungsurlaub in Anspruch genommen wird. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung, mit der gleichzeitig die Anerkennung nach dem NBildUG bescheinigt wird. Mit dieser Bestätigung teilen Sie mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin mit, dass Sie Bildungsurlaub nehmen wollen.

Teilnahmebestätigung
Zum Schluss eines Bildungskurses erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bitte dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin vorlegen.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie beim Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V. . Die Bildungsurlaubsangebote der vhs Osnabrücker Land finden Sie hier.